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Vaterschaftsanalyse DE >> Ablauf >> Dokumentierte Probenahme

Dokumentierte Probenahme

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Alle Proben, auch für private Vaterschaftstests, müssen "dokumentiert" entnommen werden, durch eine "dokumentierte Probenahme". Das geschieht im Beisein einer neutralen, nicht verwandten Person. Diese Person versendet alle Unterlagen anschließend mit dem beigelegten Rücksendeumschlag. 

Wer führt eine dokumentierte Probenahme durch?

➤ Sie können für Ihre Probenahme gerne zu uns kommen. Hier können Sie Ihre Fragen direkt mit uns klären. Hier finden Sie die Wegbeschreibung zu uns.

➤ Sollten wir zu weit von Ihren entfernt sein, suchen Sie sich Hilfe über diese Google Suche. Die Liste wird laufend erweitert.
Welche Apotheke macht Vaterschaftstests? Suche nach Apotheke: 

➤ wir haben festgestellt, dass Pro Familia häufig hilfsbereit eine Dokumentation begleitet. Hier finden Sie Kontakte in Ihrer Umgebung.

➤ Sie können sich außerdem auch an einen Arzt Ihrer Wahl wenden (er muß keine bestimmte Fachrichtung haben).

➤ Auch Mitarbeiter eines Jugendamtes oder eines Gesundheitsamtes dürfen laut Bestimmung des Gendiagnostikgesetzes die dokumentierte Probenahme begleiten. Bitte fragen Sie vorab nach den anfallenden Gebühren.

Suche Arzt --- Suche Jugendamt --- Suche Gesundheitsamt

Allgemein: Das Gendiagnostikgesetz schreibt vor, dass die Probenahme für DNA Untersuchungen immer von einer neutralen Person dokumentiert werden muss. Das kann sein beispielsweise

  • Arzt,
  • Jugend- oder Gesundheitsamtsmitarbeiter,
  • Apotheker,
  • Hebamme,
  • Krankenschwester
  • oder Notar.
  • Auch wir als das durchführende Labor können selbstverständlich die Probenahme dokumentieren.

Ihr Vorteil dieser Dokumentation: Sie sparen die Kosten für einen weiteren Test, wenn Sie mit dem Ergebnis vor Gericht ziehen wollen. Die Gutachten zu unseren Analysen können vor Gericht verwendet werden. Und Sie können dem Ergebnis vertrauen. Die Möglichkeit zum Betrug bei der Probenahme wurde durch diese Vorgabe minimiert.
Eine genaue Erklärung zur dokumentierten Probenahme (PDF) haben wir für Sie in unserem Flyer vorbereitet 

Wie nehme ich eine DNA Probe für den Vaterschaftstest?

Die Proben müssen (lt. Gesetz) in Gegenwart einer neutralen, nicht verwandten Person genommen werden müssen. Keine Proben dürfen heimlich genommen werden. Schnuller, Zigaretten, Kämme etc dürfen daher nicht verwendet werden. 

Wir senden Ihnen in den Unterlagen Wattestäbchen, mit denen Sie  sich Mundschleimhautabstriche abnehmen, die dann in der beigelegten Verpackung an uns gesendet werden. 

Was bringen Sie zur Probenahme?

Nehmen Sie zusätzlich zu unserem Testset bitte Kopien Ihrer Ausweise bzw. für die Teilnahme von Kleinkindern, die Geburtsurkunde mit. 

 

Worterklärung rund um die Probenentnahme

Identitätssicherung

Bei einer dokumentierten Probenahme wird vor dem Vaterschaftstest eine Identitätssicherung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer auch wirklich jene Personen sind, deren Daten auf den Formularen eingetragen werden. Auf dem Formular wird damit bestätigt, dass Sie sich durch entsprechende Ausweisdokumente ausgewiesen haben (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde bei Kleinkindern). Die Kopien der Dokumente werden den Testunterlagen zur späteren eventuellen Beweisführung beigefügt.

Beweiskette

Die sogenannte Beweiskette darf nicht unterbrochen werden. Sie als Testteilnehmer dürfen die Testunterlagen und DNA Proben nicht wieder mitnehmen. Sie müssen von Ihrem Zeugen selber versendet werden. Sollten Sie die Unterlagen mitnehmen und versenden, so kann Ihnen Manipulation vorgeworfen werden. Die Verwendung der Testergebnisse kann dann vom Gericht abgelehnt werden.

Beweismittelfreiheit

Ein Richter hat Beweismittelfreiheit. Das heißt, er hat für die Durchführung eines Vaterschaftstest das Recht, das ausführende Labor zu bestimmen. Grundsätzlich können unsere Analysegutachten vor Gericht verwendet werden, da sie in allen Punkten den Anforderungen entsprechen. Wir empfehlen Ihnen, uns als Ihre Wahl des Labors mit dem Richter vorab zu besprechen. Eine Verpflichtung dazu besteht für den Richter jedoch nicht.